Studienplatzvergabe von der Hochschule oder über hochschulSTART

Hat man das Abitur geschafft und strebt ein Studium an, so ist es an der Zeit, sich für den Studiengang und die Universität der ersten Wahl zu entscheiden. Außerdem sollte man sich noch einen Plan B vorbehalten, da nicht jeder seinen Wunschstudienplatz auch erhält.

Der Grund dafür liegt primär darin, dass manche Studiengänge schlichtweg mehr Bewerbungen erhalten als Studienplätze zur Verfügung stehen. In diesem Fall kommt der Numerus Clausus zum Tragen, die Hochschulzulassungsbeschränkung, die in einem anderen Kapitel abgehandelt wird. Außerdem kommt man generell bei Studieninteresse nicht um eine Bewerbung herum. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, in deren Gestalt die Studienbewerbung abzuwickeln ist:

  1. Als Bewerbung an der Hochschule selbst.
  2. Als Bewerbungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge

Der Numerus Clausus sagt aus, dass im vorangegangenen Bewerbungszeitraum mehr Anträge auf Studienplätze gestellt wurden, als reell zur Verfügung standen. Doch nicht alle Studiengänge sind mit einer solchen Beschränkung belegt. Es gibt auch Studienplätze, die wie das sprichwörtliche saure Bier angeboten werden.

Insofern man sich mit dem frisch absolvierten Abitur für einen solchen Studiengang interessiert, so wird die entsprechende Bewerbung an die Hochschule selbst und dort an die zuständige Fakultät gerichtet. Wie das Bewerbungsverfahren aussieht, liegt in der Hand der jeweiligen Universität und unterliegt deshalb unterschiedlichen Bestimmungen. Zu den regulären Bewerbungen gehören in der Regel jedoch ein Lebenslauf sowie eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses. Manche Hochschulen setzen jedoch auch das Mitschicken eines polizeilichen Führungszeugnisses, einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einer Geburtsurkunde voraus. Deshalb ist es zwingend erforderlich, sich im Vorfeld einer Studienbewerbung über die genauen Modalitäten zu informieren.

Diese geben nämlich auch Aufschluss über die jeweils geltenden Bewerbungsfristen, denn Anträge auf Studienplatzerhalt können nur innerhalb eines eng gesteckten Zeitrahmens vorgenommen werden, die ebenfalls von Institution zu Institution verschieden sind.

Beim Auswahlverfahren können die Hochschulen ebenfalls eigene Kriterien festlegen, wobei in der Regel bei einem Studienplatzüberhang auch jeder Bewerber einen Zuschlag erhält.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Ist der favorisierte Studiengang mit einer Zulassungsbeschränkung, also einem Numerus Clausus belegt, so erfolgt die Bewerbung nicht über die Hochschule selbst sondern über die Stiftung für Hochschulzulassung, also hochschulSTART, eine Institution, welche die lange Zeit mit dieser Aufgabe betraute ZVS abgelöst hat. Rund 30 % aller Studienplätze werden derzeit über hochschulSTART vergeben.

Dabei gibt es Studiengänge, die von vorne herein einer Zulassungsbeschränkung unterliegen und immer, unabhängig vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, über hochschulSTART abgewickelt werden. Dies betrifft

  • Humanmedizin,
  • Tiermedizin,
  • Zahnmedizin und
  • Pharmazie.

Alle anderen Studiengänge durchlaufen das Bewerbungsverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung, wenn zum vorherigen Aufnahmetermin mehr Bewerbungen eingegangen sind, als Studienplätze zur Verfügung standen. In beiden Fällen greift der Numerus Clausus.

Die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt die zur Verfügung stehenden Studienplätze nach folgender Regel:

  1. 20 % der Studienplätze gehen an die abiturbesten Bewerber.
  2. 20 % der Studienplätze gehen an die Bewerber mit der längsten Wartezeit, wobei Studienzeiten in anderen Fächern nicht als Wartezeit gelten.
  3. 60 % der Studienplätze werden entsprechend der individuellen NC Vorgaben der Hochschule vergeben und zu diesem Zweck an die entsprechende Universität weiter geleitet.

Bewerbungsverfahren bei hochschulSTART

Die Bewerbungsunterlagen für zulassungsbeschränkte Studiengänge sind ausschließlich über die Homepage von hochschulSTART erhältlich. Hier stehen sie als Antrag Online, AntON, zur Verfügung. Doch man sollte sich rechtzeitig bei dieser Webseite informieren, denn die Bewerbungsfristen sind äußerst knapp ausgelegt und verspätet eingegangene Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Dabei gelten für verschiedene Zielgruppen auch unterschiedliche Bewerbungsendzeitpunkte für Studienbeginn zum Wintersemester:

  1. Altabiturienten, die ihr Abitur vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erworben haben, müssen ihren Antrag bis zum 31. Mai einreichen.
  2. Neuabiturienten, deren Abiturprüfung in den Zeitraum zwischen 16. Januar und 15. Juli des Bewerbungsjahres fällt, müssen ihren Antrag bis zum 15. Juli einreichen.
  3. Bewerber im Serviceverfahren, also deren Antrag über die individuellen Zulassungskriterien der jeweiligen Universität geprüft werden soll, müssen ihre Bewerbung ebenfalls bis zum 15. Juli übersenden.

Bewerbungen für das Sommersemester müssen ausnahmslos bis zum 15. Januar eingegangen sein.

Den Onlineantrag auszufüllen, ist keine große Angelegenheit und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch. Online ausgefüllt druckt man das Formular aus und übersendet es mitsamt der geforderten Unterlagen auf dem Postweg an hochschulSTART.de in 44128 Dortmund. Wer auf Nummer sicher gehen und seine Bewerbung per Einschreiben versenden will, der richtet sie an hochschulSTART.de, Sonnenstraße 171 in 44137 Dortmund.

Besonders interessant ist, dass bei einer Bewerbung über hochschulSTART mehrere Studiengänge berücksichtigt werden können, so dass man also gleich auch eine Alternative angeben kann, insofern es mit dem favorisierten Studium nicht klappt.

Der Bescheid über Zulassung oder Absage wird auf dem Postweg erteilt und zwar in angemessenem Zeitraum vor Beginn der Immatrikulationsfrist.

Die Hochschulimmatrikulation

Ob man nun eine Studienzusage durch eine Hochschule direkt oder über hochschulSTART inne hat, damit ist man noch lange nicht Student der jeweiligen Universität. Denn in der Regel richten die Studieninteressierten mehrere Bewerbungen an unterschiedliche Hochschulen, um ihre Chancen auf einen möglichen Studienbeginn zu erhöhen. Deshalb wird nicht jeder, der eine Zusage hat, auch zum Studenten deklariert.

Damit dies geschieht, ist ein Verwaltungsakt nötig, die so genannte Immatrikulation. Landläufig wird sie auch als die Einschreibung des Studenten bezeichnet und führt dazu, dass man nun offiziell der jeweiligen Hochschule angehört. Eine Immatrikulation ist nur innerhalb der Immatrikulationsfrist, meist eine zwei Wochen andauernde Zeitspanne, möglich und muss persönlich erfolgen. Außerdem sind dabei wichtige Unterlagen vorzulegen:

  • ein Identitätsnachweis beispielsweise Personalausweis oder Reisepass,
  • die Hochschulzugangsberechtigung, also das Abiturzeugnis,
  • mindestens ein Passfoto,
  • eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung und
  • ein Nachweis über den gezahlten Sozialbeitrag.

Darüber hinaus müssen baldige Studenten eines zulassungsbeschränkten Studiengangs ihren Zulassungsbescheid vorlegen. Studienfächer, deren Aufnahme über einen Eignungstest definiert wird, bedürfen außerdem des Nachweises der bestandenen Prüfung. Und wer als ausländischer Staatsbürger sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren möchte, der sollte einen Beleg über ausreichende Deutschsprachkenntnisse nicht vergessen. Manche Studiengänge erfordern darüber hinaus auch noch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Insofern es sich nicht um die Erstaufnahme eines Studiums handelt, ist noch eine Exmatrikulationsbescheinigung erforderlich.

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