Arbeitgeber als Finanzierungspartner

Die Zeit ist denkbar günstig für alle Menschen, die das Abitur nachholen möchten und dabei auf einen Zuschuss oder gar eine Lehrgangskostenübernahme durch den Arbeitgeber hoffen. Denn überall wird vom bedrohlichen Fachkräftemangel berichtet, der auch in der Realität tatsächlich feststellbar ist. So berichtet der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen von zahlreichen offenen Arbeitsstellen, die aufgrund mangelnden Fachpersonals in der Vermittlung nicht besetzt werden können. Genau deshalb suchen die Arbeitgeber ihre Fachleute bevorzugt in den eigenen Reihen und versuchen treue Mitarbeiter durch finanzierte Weiterbildungen auf neue Aufgabenbereiche vorzubereiten.

Arbeitgeber preschen voran

Arbeitgeber wissen sehr genau, was sie an ihren Mitarbeitern haben. Oftmals begleiten diese das Unternehmen bereits seit einigen Jahren, mitunter haben sie auch eine eigene Karriere im entsprechenden Betrieb absolviert. Diese Tatsache in Verbindung mit dem reellen Fachkräftemangel führt dazu, dass höher qualifizierte Arbeitsstellen bevorzugt aus den eigenen Reihen besetzt werden. Und dies lassen sich die Arbeitgeber auch einiges kosten. Denn ist für die offene Stellung ein Abitur vonnöten, so darf sich der geeignete Mitarbeiter darüber freuen, dass der Chef mit dem Angebot an ihn heran tritt, die Kosten für das Abitur nachholen in Gänze zu übernehmen.

Darüber hinaus ist auch nichts Verwerfliches dran, als langjähriger Mitarbeiter nach einer Subvention zu fragen, möchte man das Abitur aus eigenem Antrieb und nicht auf Anraten des Arbeitgebers nachholen.

Subvention oder Darlehen?

Die Art, wie ein Arbeitgeber eine Unterstützung der Lehrgangskostenfinanzierung beim Abitur nachholen leistet, kann vielfältiger Gestalt sein:

  1. Vollständige Übernahme sämtlicher Lehrgangskosten ohne Rückzahlungsverpflichtung,
  2. Übernahme von Teilbeträgen der Lehrgangskosten durch den Arbeitgeber, ohne dass dieser eine Rückzahlung verlangt sowie
  3. zinsfreies oder zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen zur Finanzierung der Lehrgangskosten.

Inwieweit der Arbeitgeber bereit ist, ein eigenes Zutun zum Abitur nachholen seines Mitarbeiters zu erbringen, hängt natürlich von der finanziellen Firmensituation, dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie dem Nutzen des Unternehmens am nachgeholten Abitur des Mitarbeiters ab.

Vertragsaspekte nicht verachten

Insofern sich ein Arbeitgeber zu der Kostenübernahme oder –beteiligung für das Abitur nachholen bereit erklärt, kann man sich natürlich glücklich schätzen. Aber trotz aller Euphorie sollte man niemals vergessen, dass ein solches Arrangement immer eines schriftlichen Vertrags bedarf. Dieser regelt

  • den Umfang der Arbeitgeberleistung,
  • die Zweckgebundenheit der Mittel sowie
  • eventuelle Zins- und Rückzahlungsmodalitäten.

Insofern der Arbeitgeber sich an den Lehrgangskosten für das Abitur nachholen beteiligt, ist es nicht unüblich, dass sich der entsprechende Mitarbeiter für eine festgesetzte Zeit arbeitsvertraglich an das Unternehmen bindet.

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