BAföG zum Lebensunterhalt

Möchte man das Abitur nachholen, so steht als Möglichkeit der Lebensunterhaltssicherung ein BAföG Bezug zur Debatte. Dabei handelt es sich um das Bundesausbildungsförderungsgesetz, welches zumeist im Rahmen eines Studiums seine Bedeutung erlangt. Aber auch beim Abitur nachholen kann man in den Genuss der BAföG Leistungen kommen.

Voraussetzungen für den BAFöG Bezug

Einen Antrag auf BAföG kann prinzipiell jeder stellen. Bleibt die Frage, ob ihm auch stattgegeben wird. Um den Erfolg oder Misserfolg dieses Vorhabend abschätzen zu können, kann man selbst überprüfen, ob man die allgemeine BAföG Voraussetzungen erfüllt, die da wären:

  • Das Abitur nachholen findet an einer staatlichen Schule wie Abendgymnasium, gymnasiale Oberstufe oder Kolleg statt.
  • Das Abitur nachholen wird über eine Fernschule realisiert.
  •  Das Abitur nachholen wird in einer privaten Institution absolviert, die den staatlichen Einrichtungen als gleichwertig anerkannt ist.
  • Ein vollzeitliches Unterrichtsmodell lässt eine Erwerbstätigkeit nicht mehr zu.
  • Der BAFöG Antragsteller ist zu Beginn seiner Ausbildung nicht älter als 30 Jahre.
  • Die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung bei Ausländern liegt vor.
  • Der Antragsteller kann nachweisen, dass er das Ausbildungsziel in einem angemessenen Zeitrahmen erreichen wird.

Neben diesen allgemeinen Kriterien für den BAföG Bezug wird außerdem auf die Einkommensverhältnisse sowie Sonderregelungen des zweiten Bildungswegs und Besonderheiten bei Fernschulen verwiesen. Das Meisterabitur ist über ein gesondertes Meister-BAföG förderbar.

Besondere Regelungen für den zweiten Bildungsweg

Wird das Abitur über den zweiten Bildungsweg nachgeholt, so sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz gewisse Sonderregelungen vor, um der außergewöhnlichen Situation der Antragsteller gerecht zu werden. Sie beinhalten

  • Einzelfallregelungen hinsichtlich des Höchstalters bei Ausbildungsbeginn sowie
  • die Gewährung von elternunabhängigem BAFöG.

Besondere Regelungen für Fernschulen und private Bildungsinstitutionen

Nicht jede am Abitur nachholen interessierte Person hat die Möglichkeit, dem Angebot der staatlichen Einrichtungen zu folgen. So bleiben oftmals nur private Bildungsstätten oder Fernschulen als geeignete Option des zweiten Bildungswegs. Für diese gibt es im Kontext des BAföG entsprechend auch Sonderregelungen, die einen BAföG Bezug unter gegebenen Umständen möglich machen.

Bei Fernschulen beziehen sich diese Ausnahmen darauf, dass innerhalb einer solchen Institution das Abitur nachholen nur im letzten Ausbildungsjahr förderbar ist. Dabei wird weiterhin großen Wert auf die vollzeitliche Einbindung in die Abiturvorbereitung und darüber hinaus auf einen erfolgreichen Kursbesuch in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung gelegt. Außerdem muss der Antragsteller voraussichtlich innerhalb des nächsten Jahres seine Abiturprüfung ablegen.

Ebenfalls finden sich konträre Regelungen beim Abitur nachholen an Volkshochschulen oder bei privaten Bildungseinrichtungen. Sie müssen für eine BAföG Gewährung den staatlichen Institutionen gleichgesetzt sein. Inwiefern diese Voraussetzung erfüllt ist, liegt im Ermessen des zuständigen Amts für Ausbildungsförderung und bleibt individuell zu erfragen.

Anrechnung von Einkommensverhältnissen

BAföG ist eine Leistung, die den Lebensunterhalt sichern soll, insofern dies nicht aus einer anderen Quelle geschehen kann. Andere Quelle meint dabei Arbeitseinkommen, Unterhaltsgelder sowie Miet- und Pachteinnahmen also prinzipiell alle Einkommen, die eine steuerrechtliche Würdigung erfahren. Dabei wird in der Regel nicht nur auf die finanzielle Situation des Auszubildenden geachtet, sondern auch seiner Eltern, die ihm gegenüber unterhaltspflichtig sind. BAföG wird also grundsätzlich elternabhängig gewährt.

Eine besondere Regelung findet sich hingegen, wenn das Abitur nachholen über den zweiten Bildungsweg erfolgt. Denn dann wird BAföG elternunabhängig geleistet, insofern die ausbildende Institution ein Abendgymnasium oder ein Kolleg ist oder das Abitur von einem Schüler, der älter als 21 Jahre ist, per Fernunterricht nachgeholt wird.

Eigene Einkommensverhältnisse auch innerhalb einer Partnerschaft oder Ehe werden jedoch bei allen Varianten des Abitur Nachholens angerechnet.

Die Höhe der BAFöG Förderung

Die Höhe der BAföG Leistungen ist abhängig von den individuellen Einkommensverhältnissen des Antragstellers, seiner Unterkunftssituation sowie der Art der ausbildenden Institution. Grundsätzlich gelten:

341 € monatlicher Lebensunterhalt

48 € Wohnkosten für Unterkunft bei den Eltern

146 € Wohnkosten für eigenen Hausstand

Übersteigen die reellen Wohnkosten den Auszahlungsbetrag, so ist auf Antrag eine Aufstockung von bis zu 72 Euro möglich.

BAföG für das Abitur nachholen ist grundsätzlich als Subvention und nicht als Darlehen zu verstehen. Eine spätere Rückzahlung entfällt.

Dauer des BAföG Bezugs

Wie lange man als Abiturient BAföG Leistungen erhält, hängt zentral von der jeweiligen Bildungsinstitution ab. Die Förderhöchstdauern beziffern sich wie folgt:

Kolleg:                                   komplette Schulzeit

Abendgymnasium:                 die letzten drei Halbjahre

Fernschule:                             die letzten zwölf Monate

VHS und Privatschulen:        individuelle Förderdauern

Die BAföG Antragstellung

Ein Antrag auf BAföG muss an das Amt für Ausbildungsförderung gerichtet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die gewählte Bildungsinstitution sich befindet. Die notwendigen Antragsformulare sowie einzureichende Nachweise werden von der zuständigen Institution ausgehändigt beziehungsweise angegeben.

Liegt der Antrag auf BAföG dem Amt für Ausbildungsförderung vor, so überprüft dieses zunächst einmal die grundsätzliche Förderwürdigkeit der antragstellenden Person und erteilt einen entsprechenden Bescheid. Dieser weist eine Gültigkeit von zwölf Monaten auf, was bedeutet, dass die Ausbildung innerhalb eines Jahres beginnen muss, will man sich auf den vorliegenden Bescheid beziehen.

Wurde das Abitur nachholen angetreten und dies dem Amt für Ausbildungsförderung mitgeteilt, so kommt nun der öffentliche Leistungsbescheid, der die Höhe der Zahlung sowie die Zahlungsmodalitäten beinhaltet. Diesem liegt meist ein einjähriger Bewilligungszeitraum zugrunde, was bedeutet, dass man nach etwa zehn Monaten an einen BAföG Folgeantrag zu denken hat.

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