Allgemeine Hochschulreife nachholen

Wer das Abitur nachholen möchte, der sieht sich früher oder später mit der Frage konfrontiert, ob er die fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife nachholen möchte. Um diese Entscheidung zu treffen ist es jedoch wichtig, die Unterschiede zwischen beiden Abiturmodellen zu kennen.

Die allgemeine Hochschulreife wird in diesem Zusammenhang mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gleichgesetzt und bedeutet, dass mit diesem Abschluss der Einstieg in alle Berufe und Studienfelder möglich ist. Das Studium kann sowohl an Universitäten wie auch Hochschulen oder Fachhochschulen aufgenommen werden.

Die allgemeine Hochschulreife

Eine allgemeine Hochschulreife erhält man in Deutschland in der Regel durch den Erwerb des Reifezeugnisses, welches mit bestandener Abiturprüfung erteilt wird. Über welches Schulsystem dieser Abschluss erworben wurde, ist dabei irrelevant. Wichtig ist lediglich, dass die individuellen Bestimmungen der jeweils zuständigen Bundesländer berücksichtigt sind.

Folglich wird die allgemeine Hochschulreife auch über den zweiten Bildungsweg mit dem entsprechenden Ablegen der Abiturprüfung erworben.

Darüber hinaus gibt es länderinterne Regelungen zur Nichtschüler- und Begabtenprüfung sowie die Erteilung der allgemeinen Hochschulreife aufgrund eines abgeschlossenen Universitäts- oder Fachhochschulstudiums nach vorheriger Fachhochschulreife.

Die allgemeine Hochschulreife erlaubt zwar prinzipiell den Zugang zu allen Studiengängen an universitären, hochschulischen und fachhochschulischen Einrichtungen, allerdings fließt in die praktische Umsetzbarkeit solcher Vorhaben der Numerus Clausus als Zulassungsbeschränkung ein.

Die allgemeine Hochschulreife nachholen

Dass die allgemeine Hochschulreife als höchster Schulabschluss in der Bundesrepublik Deutschland alle Möglichkeiten bietet, steht außer Frage. Menschen, die die gymnasiale Oberstufe nicht abgeschlossen haben, bedauern dies später oftmals und wollen gegebenenfalls später die allgemeine Hochschulreife nachholen. Dies ist durchaus möglich, aber kein Zuckerschlecken. Nachfolgend finden sich einige wichtige Informationen rund um das Nachholen der allgemeinen Hochschulreife.

Wie kann man die allgemeine Hochschulreife nachholen?

Zunächst stellt sich die Frage, wie man die allgemeine Hochschulreife nachholen kann. Ein klassischer Schulbesuch kommt nicht mehr infrage, so dass man auf den zweiten Bildungsweg zurückgreifen muss. Dabei ergeben sich in erster Linie die folgenden Optionen:

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um das Abitur nachmachen zu können?

Menschen, die auf dem zweiten Bildungsweg Abi machen wollen, müssen vorab natürlich wissen, welche Voraussetzungen dafür gelten. Die allgemeine Hochschulreife mit Fachhochschulreife nachzumachen, ist kein Problem, aber auch Absolventen der Realschule bringen beste Voraussetzungen mit. Darüber hinaus werden vielfach Vorkurse für Menschen angeboten, die lediglich über den Hauptschulabschluss verfügen. Wer bislang noch gar keinen Schulabschluss vorweisen kann, sollte zunächst mindestens den Hauptschulabschluss anstreben, um eine solide Basis zu schaffen.

Zuweilen kann zusätzlich auch noch eine gewisse Berufserfahrung vorausgesetzt werden. Da üblicherweise Berufserfahrene auf dem zweiten Bildungsweg unterwegs sind, ist dies in der Regel kein Problem. Genaue Informationen zu den Voraussetzungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können, erhalten Interessenten unter anderem direkt bei den Anbietern.

Wie lange dauert es, die allgemeine Hochschulreife nachzuholen?

Die Dauer betreffend spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. So ist es entscheidend, ob man sich dem Vorhaben in Teil- oder Vollzeit widmet, welche Vorbildung besteht und welche Bildungsform man gewählt hat. Von zwei bis vier Jahren kann man durchaus ausgehen.

Abitur nachmachen – Welche Prüfung muss man ablegen?

Wer keine Schule besucht hat, die zur allgemeinen Hochschulreife führt und dennoch das Abitur erwerben will, unterzieht sich der sogenannten Nichtschülerprüfung. Dabei handelt es sich um eine Externenprüfung, die von den Kultusministerien der Länder durchgeführt wird und sich speziell an Absolventen des zweiten Bildungsweges richtet. Abiturienten melden sich beim zuständigen Schulamt an und müssen unter anderem eine adäquate Vorbereitung nachweisen, wobei hier keine bestimmte Form Pflicht ist. Wie das Nichtschülerabitur dann konkret abläuft, kann von Bundesland zu Bundesland variieren, so dass man sich nicht auf pauschale Angaben verlassen sollte. Dass eine Prüfung abzulegen ist, steht aber außer Frage.

Sie fanden diesen Beitrag hilfreich?
4/518 ratings