Bedeutung des Numerus Clausus
Begibt man sich nach dem Abitur nachholen auf die Suche nach einem Studienplatz, so wird man immer wieder über den Begriff des Numerus Clausus stolpern. Dabei fragt man sich natürlich, was der Numerus Clausus eigentlich ist, der sogar auf dem Abiturzeugnis seine Erwähnung erfährt.
Prinzipiell sieht das Grundgesetz vor, dass jeder einen uneingeschränkten Zugang zur Bildung zu erfahren hat, was auch Hochschulstudiengänge nicht ausschließt. Nun sieht die Praxis allerdings so aus, dass manche Studiengänge sich keiner sonderlich großen Nachfrage erfreuen, während auf andere Fachbereiche alljährlich ein echter Run stattfindet. So kommt es genau bei diesen Studiengängen dazu, dass mehr Bewerbungen eingegangen sind, als Studienplätze zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang ist es folglich notwendig, dass eine gerechte Auswahl getroffen werden muss. Und genau an dieser Stelle erlangt der Numerus Clausus, der auch als Zulassungsbeschränkung bezeichnet wird, seine Bedeutung.
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Die Festlegung des Numerus Clausus
Prinzipiell ist der Numerus Clausus kein feststehender Wert, sondern unterliegt einer permanenten Schwankung und ist darüber hinaus auch bei identischen Studiengängen an unterschiedlichen Hochschulen variabel. Diese können nämlich im Groben eigene Zulassungsbeschränkungen definieren. Dies allerdings nur innerhalb eines gewissen Rahmens, denn die Studienplatzvergabe folgt nachstehenden drei Regeln:
- 20 % der Studienplätze müssen entsprechend der Abiturnote vergeben werden.
- 20 % der Studienplätze werden in Anlehnung an die bereits absolvierten Wartesemester, also den studienfreien Halbjahren seit Ablegen der Abiturprüfung vergeben.
- 60 % der Studienplätze können nach eigenen Kriterien der Hochschule verteilt werden.
Der größte Anteil der Studienplätze unterliegt also den individuellen Kriterien der Hochschule, ein Fünftel hingegen geht an die besten Bewerber der Abiturstufe, während ein weiteres Fünftel an solche Studieninteressierte vergeben wird, die bereits am längsten auf einen Studienplatz warten.
Aber auch die Zulassungsbeschränkung nach Hochschulfestlegung wird als Numerus Clausus bezeichnet. Darin fließen in der Regel
- die Abiturnote,
- bereits nachweisbare Berufstätigkeiten,
- Wartezeiten,
- Abschlussnoten in besonders fachrelevanten Fächern und
- eine potenzielle Ortsgebundenheit des Bewerbers
ein.
Darüber hinaus kann auch ein persönliches Auswahlgespräch oder ein Einstellungstest in die Studienplatzvergabe einfließen.
Numerus Clausus entschlüsseln
Der Numerus Clausus ist ein Zahlenwert, dem jedoch keine Note zugrunde liegt. Stattdessen ist er das Ergebnis der zuletzt bei der Studienplatzvergabe gemachten Erfahrungen. Ein potenziell bestehender Numerus Clausus ist meist über die offizielle Webseite der Hochschule des Interesses und dort speziell bei der entsprechenden Fakultät zu finden.
Allerdings sollte man dann auch wissen, wie man den Numerus Clausus korrekt zu lesen hat.
In der Regel setzt sich die Zulassungsbeschränkung aus zwei Werten zusammen, die mit einem Backslash voneinander getrennt sind. So findet man einerseits die Kombination 2,5/3 oder andererseits die Zahlenkombi 3/2,5.
Dem Dezimalwert kommt dabei die Aufgabe zu, den Notendurchschnitt des letzten Bewerbers, der zum vorangegangenen Aufnahmetermin einen Studienplatz bekommen hatte, zu definieren. Der einstellige Zahlenwert drückt hingegen aus, wie viele Wartesemester die entsprechende Person vorweisen konnte.
Am oben genannten Beispiel bedeutet dies:
- 2,5/3: Die zuletzt aufgenommene Person hatte eine Abiturnote von 2,5 und darüber hinaus 3 Wartesemester. Bessere Abiturnoten oder höhere Wartezeiten haben insofern den Studienplatz sicher.
- 3/2,5: Auch hier ist zu sagen, dass die zuletzt aufgenommene Person 3 Wartesemester und eine Abiturnote von 2,5 vorzuweisen hatte. Folglich kommen nur Personen für den Studienplatz infrage, die mehr als drei Wartesemester verbracht haben. Liegt die Anzahl der seit der Abiturprüfung vergangenen Halbjahre ebenfalls bei 3, so muss die Abiturnote besser als 2,5 sein.
Doch auch für am Studium interessierte Personen, die nicht dem Numerus Clausus hinsichtlich Wartezeit oder Abiturnote entsprechen, ist eine Bewerbung möglich. Denn hierbei sollte man nicht vergessen, dass die oben genannten individuellen Hochschulzulassungen den reellen Numerus Clausus verbessern und somit noch immer 60 % der Studienplätze zur Debatte stehen.
Studiengänge, die mit einem Numerus Clausus belegt sind, werden nicht von der Hochschule selbst, sondern von hochschulSTART, der Stiftung für Hochschulzulassung, vergeben.